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Suizid & Katholizismus

Mehrfach konnte ich im Suizidfall schon erleben, dass die völlig überraschten und deshalb auch überforderten religiösen Angehörigen von einem katholischen Pfarrer zum nächsten geschickt werden, da sich oftmals die  katholischen Priester weigern, bei einem Suizid die Trauerfeier zu begleiten. Es kann dann schon passieren, dass der Verstorbene aus seiner Kirche austrat und die religiösen Hinterbliebenen trotzdem partout eine „katholische Leich“ zelebrieren wollen. Bei mehrmaligem Vorsprechen lässt sich dann hin und wieder ein Vertreter der katholischen Priesterei gnädigerweise überreden, das Ritual mit katholischem Brimborium zu vollziehen.

 

Lassen Sie sich von Vertretern dieses Berufsstandes nicht erniedrigen!

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Es gibt mittlerweile genügend weltliche Trauerredner. Sofern gewünscht, verzichten diese auf jegliches religiöse Simsalabim.

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Auch das örtliche Bestattungsunternehmen kann Ihnen hier mit der Benennung von Nicht-Religionsgebundenen Trauerredner(inne)n behilflich sein.

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Noch heute verweigern oftmals die Pfaffen der katholischen Religionseinbildung bei einer Selbsttötung den Betroffenen das gewünschte religiöse Begräbnis.

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Für mich war und ist dieses skandalöse Benehmen der katholischen Amtskirche ein weiterer Missbrauch über den Tod hinaus.

Der Sellinger

Hinweistafel zum "Luderbuck" an der B13 in Eichstätt.

Die Bezeichnung Selbstmörder ist natürlich unangemessen und sollte richtigerweise durch die Wortwahl Selbsttötung oder das lateinische Wort Suizid ersetzt werden.

Eichstätts Luderbuck

Herr Prof. W. Klosterhalfen bittet darum, endlich damit aufzuhören, von „Beihilfe zum Suizid“ zu reden.

Beihilfe kann es bei der Hilfe zu rechtswidrigen Taten geben (§27 StGB).

Der Suizid ist aber keine rechtswidrige Tat. Für Begriffsstutzige: Es gibt keine Beihilfe zum Umzug, es sei denn jemand will unerlaubt aus dem Gefängnis ausziehen. Wer von „Beihilfe zum Suizid“ redet, kriminalisiert latent Ärzte und Suizidwillige.

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Suizid ist ein Grundrecht, also kann Suizid-Hilfe kein Verbrechen sein. Mit dieser Argumentation hat das

Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 StGB im Februar 2020 für nichtig erklärt.

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Weitere Informationen zum Thema Weltliches Trauerportal finden Sie bei wikipedia - Wolfgang Sellinger.

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